Sie wollen Ihr gutes Recht ?

Wir helfen Ihnen speziell im:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Dienstleistung

  • Beratungsverträge
    Die Vereinbarung laufender Beratungsverträge hat sich bei uns als Mittel, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant zu fördern, bewährt. Ein Mandant, der nicht mehr durch die Vorstellung, dass jeder Anruf beim Anwalt und jede Übersendung eines Textes zur Überprüfung per Telefax eine gesonderte Gebührenrechnung auslösen könnte, in der Kontaktaufnahme gebremst wird, meldet sich erfahrungsgemäß frühzeitiger, wenn er einen konkreten Beratungsbedarf hat. Der Anwalt erhält so die Möglichkeit, sich eher und vorbeugend in die Entwicklung von rechtlich problematischen Vorgängen einzuschalten. Im Verlauf der intensiveren Beratungsbeziehungen wird das Bewusstsein des Mandanten für Rechtsprobleme geschärft. Daraus können weitere Aufträge zur Rechtsbesorgung und Prozessführung sowie eine Ausweitung des Beratungsverhältnisses folgen. Beraterverträge können bei uns für die Erledigung von Beratungen, außergerichtlicher Korrespondenz und Forderungseintreibung zur halben Gebühr abgeschlossen werden und können von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
  • Forderungsmanagement
    Wir übernehmen den Einzug und die Durchsetzung Ihrer Forderungen. Vom Mahnschreiben über die telefonische Ansprache des Schuldners bis zum gerichtlichen Mahnverfahren oder der Zahlungsklage.
    Für eine detaillierte Beschreibung unserer Vorgehensweise folgen Sie bitte diesem Link zur Seite Forderungsmanagement.
  • Verkehrsunfallmanagement
    Ein Verkehrsunfall ist schon belastend genug. Damit sich diese Belastung nicht auch noch zu einem finanziellen Nachteil auswirkt haben wir ein effizientes Verkehrsunfallmanagement gestaltet.
    Wie das genau abläuft erfahren Sie wenn sie diesem Link zur Seite Verkehrsunfallmanagement folgen.