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Dienstleistung / Verkehrsunfallmanagement
Verkehrsunfallmanagement
Bei der heutigen Zahl der Verkehrsteilnehmer kann man sehr schnell in eine Unfallsituation verwickelt werden.
Natürlich müssen dann zunächst die UnfallsteIle gesichert, mögliche Verletzte geborgen und erstversorgt sowie die Rettungskräfte herbeigerufen werden.
Aber gleich danach sollten Sie sich um Ihren eigenen Schaden kümmern, diesen polizeilich aufnehmen lassen und den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens anrufen.
Und genau an dieser Stelle bieten wir unsere Zusammenarbeit als Partner an.
Keinesfalls sollten Sie den Zentralruf oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anrufen.
Bedenken Sie bitte: weder der Zentralruf und schon gar nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung stehen auf Ihrer Seite.
Diese möchte die Schadensersatzleistung naturgemäß möglichst klein halten und unterbreitet Ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme bereits Angebote, die beim näheren Betrachten Ihrer Interessenlage nicht entsprechen. Sie möchten doch sicherlich einen Sachverständigen Ihrer Wahl und eine Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens beauftragen. Im Gegensatz hierzu bieten die Haftpflichtversicherungen Ihnen Schadensbegutachtungen durch eigene Sachverständige und Reparaturen durch Vertragswerkstätten an. Dies kann nicht in Ihrem Interesse sein und schon von daher sollten Sie zunächst anwaltlichen Rat einholen.
Wir verfügen über eine 20-jährige Erfahrung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und haben uns hierauf spezialisiert.
Ansonsten wäre die Flut immer wieder neuer Rechtsprechung zu diesem Thema nicht zu verinnerlichen. Durch diese Spezialisierung gepaart mit vielfältigster ständiger Fallbearbeitung ist es uns möglich, auch Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen und die Schadensregulierung schnell und optimal durchzuführen.
Wir möchten Ihre Partner sein und uns voll und ganz Ihren Interessen bei der Schadensregulierung widmen. Dies können wir am besten leisten, wenn wir so früh wie möglich einbezogen werden und hat im übrigen den zusätzlichen Vorteil, dass der Schaden dann einfach schneller reguliert sein wird. Wir ermitteln dann zunächst für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und nehmen mit dieser Kontakt auf, damit Sie erst gar nicht von dort behelligt werden. Diese erhält von uns eine präzise Unfalldarstellung, in der bereits die Verschuldenslage klar und deutlich herausgearbeitet wird.
Wir setzen uns für Sie bei Bedarf mit dem Sachverständigen und der Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens in Verbindung. Ein Sachverständigengutachten und die Reparatur- bzw. andere unfallbedingte Rechnungen werden von uns vollständig ausgewertet und mit entsprechender Schadensaufstellung an die gegnerische Haftpflichtversicherung übermttelt mit Fristsetzung zur Schadensregulierung.
Von jeglichem gewechseltem Schriftverkehr erhalten Sie Abschriften, damit Sie jederzeit umfassend über den Stand der Regulierung informiert sind. Es versteht sich von selbst, dass wir uns ebenso intensiv um Ihre weiteren Ansprüche, wie z.B. merkantile Wertminderung, Erstattung der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung und unfallbedingte Nebenkosten, kümmern. Soweit von Ihnen gewünscht, gleichen wir nach Abschluss der Regulierung die unfallbedingten Rechnungen für Sie aus.
Sie sollen so wenig wie möglich mit dem Ablauf belastet werden.
Sollten Sie sich gar beim Verkehrsunfall verletzt haben, stehen wir Ihnen auch insoweit gerne zur Seite. Wir werden dann Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfallentschädigung sowie Erstattung von Haushaltshilfekosten usw. erfolgreich durchsetzen. Wir helfen Ihnen rund um den Verkehrsunfallschaden und, werden Ihre Ansprüche schnell und ziel gerichtet durchsetzen. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet!
Damit es im Fall der Fälle auch wirklich schnell geht: speichern Sie unsere Telefonnummer auf Ihrem Handy!