Sie wollen Ihr gutes Recht ?

Wir helfen Ihnen speziell im:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Vergütung

  • Gerichtliche Angelegenheiten
    Hier sind wir, wie alle Kollegen, gehalten nach Gebührenordnung abzurechnen

  • Pauschal- und Zeitvergütungen
    In außergerichtlichen Angelegenheiten können Sie mit uns auch Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbaren.

    Hier einige Beispiele:

    Erste Beratung bei einem Gegenstandswert von bis zu Euro 900 nur Euro 19,50

    Stundenhonorar bei einem Streitwert bis Euro 5.000 Euro 75,-

    Stundenhonorar bei einem Streitwert bis Euro 25.000 Euro 125,-