Sie wollen Ihr gutes Recht ?
Wir helfen Ihnen speziell im:
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Vergütung
- Gerichtliche Angelegenheiten
Hier sind wir, wie alle Kollegen, gehalten nach Gebührenordnung abzurechnen - Pauschal- und Zeitvergütungen
In außergerichtlichen Angelegenheiten können Sie mit uns auch Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbaren.
Hier einige Beispiele:
Erste Beratung bei einem Gegenstandswert von bis zu Euro 900 nur Euro 19,50
Stundenhonorar bei einem Streitwert bis Euro 5.000 Euro 75,-
Stundenhonorar bei einem Streitwert bis Euro 25.000 Euro 125,-